„Die dokumentierte Rückverfolgung der CO₂-Gutschriften über drei Bilanzkreise hinweg erfüllt die Anforderungen des § 5 KSG. Die Zuordnung der Zertifikatsnummern zu den einzelnen Produktionslosen ist lückenlos.“
Dietrich Metzger B.Eng. Prüfingenieur Umweltmanagement